Archiv für die Kategorie „Online-Recht“

Impressum auf Facebook-Fanseite ist Pflicht

Freitag, 18. November 2011

LG Aschaffenburg: Impressum auf Facebook-Fanseite ist Pflicht – Online-Marketing – News – absatzwirtschaft – die marketing site.

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Quelle von Test-Ergebnissen

Freitag, 11. März 2011

Werbung mit Testurteilen: Fundstelle muss deutlich angegeben werden – internetworld.de.

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Produktfotos sind bindend

Freitag, 14. Januar 2011

BGH stellt Produktfotos und -beschreibungen gleich: Bilder sind ebenso bindend wie Text – internetworld.de.

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Newsletter-Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

Dienstag, 4. Januar 2011

Auf einen eShop-Tipp hin schreibt ein Anwalt in seinem Blog eine ausführliche Richtigstellung:

Das Märchen vom Newsletter-Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

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Online-Recht kompakt für Shopbetreiber

Samstag, 21. August 2010

Typische Fallen und Risiken bei rechtlichen Texten

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Neue Pflichtangaben für Dienstleister

Samstag, 5. Juni 2010

Zum 17.05.2010 ist eine neue Dienstleistungspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Da Verstöße abmahnfähig sind, lohnt sich ein Blick auf folgende Liste der zu machenden Angaben:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6265-verordnung-informationspflichten-dienstleister-dl-infov.html

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Rechtshinweise zu Newslettern und Twitter

Sonntag, 30. Mai 2010
  • E-Mail-Newsletter ohne Hinweis, wie man sich aus dem Verteiler wieder austragen kann, sind rechtswidrig.
  • Bei Direct Messages (DM) in Twitter gilt wie bei Newslettern auch: Der Empfänger muss dem Empfang von Werbebotschaften als DM vorher zugestimmt haben. Dass der Empfänger ein Follower des Twitter-Accounts des Unternehmens ist, reicht dafür nicht aus. Da es für DM kein Double-Opt-in-Verfahren gibt, kann vom Versand von Werbe-DMs nur abgeraten werden.
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Rechtliche Grundentscheidungen für Online-Shops

Sonntag, 23. Mai 2010
Zielgruppe
  • Verbraucher (Mehrwertsteuer-Hinweis, Widerrufsrecht etc.)
  • Unternehmen (Nettopreise, andere AGB etc.)
  • beides (nur mit 2 getrennten Shops sinnvoll machbar)
Versandkosten
  • Die Versandkosten müssen vor der Bestellung, d. h. vor Einleitung des Bestellvorgangs, also noch vor dem Warenkorb, klar und deutlich mitgeteilt werden
  • Bei Lieferung ins Ausland müssen für alle Länder, aus denen ein Kunde bestellen kann, die Versandkosten angegeben werden (abmahnfähig, da Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht).
Verbraucherschutz

Trotz EU gelten in jedem Land andere Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Kunde aus diesem Land bestellen kann (z. B. darf man für Belgien keine Vorkasse anbieten). 3 Möglichkeiten:

  • Begrenzung des Liefergebiets auf ein Land (oder höchstens einige wenige Länder)
  • Shopgestaltung anhand des höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus aller Länder (unwirtschaftlich)
  • Unterscheidung in den AGB zwischen den verschiedenen Ländern (unpraktikabel)
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Allgemeiner Hinweis auf Lieferfrist meist unzulässig

Sonntag, 9. Mai 2010

„Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie “in der Regel”, “meistens” oder “unverbindlich” seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden.“

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Angaben-beim-Internethandel-teilweise-irrefuehrend-996189.html

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Rücknahmepflichten von Shop-Betreibern

Samstag, 1. Mai 2010

Das Wichtigste zur Rücknahme:

  • Versandverpackungen gelten als Verkaufsverpackungen und müssen lizenziert sein. Daher müssen sich alle Internet-Händler zwingend mindestens einem der neun anerkannten Dualen Systeme anschließen und für die
    Entsorgung der Verpackungen bezahlen.
  • Es besteht keine Hinweispflicht mehr auf die Rücknahme, auch die Verpackungen müssen nicht mehr gekennzeichnet sein.
  • Nur Hersteller – also auch Shop-Betreiber, die Batterien direkt importieren – müssen sich bei der Stiftung GRS Batterien anmelden. Vertreiber – Händler, die Batterien an Endverbraucher verkaufen – müssen diverse
    Hinweispflichten erfüllen sowie Batterien zurücknehmen und dem Rücknahmesystem zuführen.
  • Es ist ratsam, Kunden eine kostenfreie Rücksendung der Altbatterien anzubieten und dies in die Hinweispflichten aufzunehmen.
  • Bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten sind nur Hersteller, also Shop-Betreiber, die direkt importieren, in der Pflicht. Sie müssen sich bei der Stiftung EAR anmelden.
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