Allgemeiner Hinweis auf Lieferfrist meist unzulässig

„Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie „in der Regel“, „meistens“ oder „unverbindlich“ seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden.“

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Angaben-beim-Internethandel-teilweise-irrefuehrend-996189.html