http://www.internetworld.de/Heftarchiv/2013/Ausgabe-25-2013/Der-uebereifrige-Mitarbeiter
Archiv der Kategorie: Online-Recht
„Weiterempfehlen“-Mails können unerlaubte Werbung sein
Tipps
- Absender sollte der Besucher der Website sein nicht das Unternehmen/der Website-Betreiber
- Text der Weiterempfehlen-Mail sollte nicht komplett vorgegeben werden
Impressum und kein Ende – internetworld.de („Der E-Shop-Rechtstipp“ ganz unten)
Konkurrenz-Keywords im Quellcode
Webfonts-Nutzung und Lizenzen
Datenschutzkonforme Webanalyse
Rechtsfehler beim Facebook-Marketing
Impressum auf Facebook-Fanseite ist Pflicht
Google Analytics datenschutzkonform
Piwik datenschutzkonform einsetzbar
Quelle von Test-Ergebnissen
„Gefällt-mir“-Buttons auf Webseiten
Produktfotos sind bindend
Newsletter-Kopplungsverbot bei Gewinnspielen
Auf einen eShop-Tipp hin schreibt ein Anwalt in seinem Blog eine ausführliche Richtigstellung:
Das Märchen vom Newsletter-Kopplungsverbot bei Gewinnspielen
Like-Button und Datenschutz
„Beim Einsatz des Like-Buttons empfiehlt sich die Überarbeitung der Datenschutzerklärung […]“
Online-Recht kompakt für Shopbetreiber
Typische Fallen und Risiken bei rechtlichen Texten
Piwik erreicht deutsches Datenschutzniveau
Mit dem seit Version 0.55 standardmäßig vorhandenen Plugin AnonymizeIP können IP-Adressen verschleiert werden. Voraussetzung dafür ist die Aktivierung des IP-Maskierungsbefehls mit dem Wert 2, der als guter Mittelwert die letzten 6 Ziffern durch Nuller ersetzt.
Neue Pflichtangaben für Dienstleister
Zum 17.05.2010 ist eine neue Dienstleistungspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Da Verstöße abmahnfähig sind, lohnt sich ein Blick auf folgende Liste der zu machenden Angaben:
Datenschutzkriterien für Web-Statistik-Dienste
Worauf bei der Auswahl einer Web-Analytics-Lösung beim Datenschutz geachtet werden sollte:
- Erstellung anonymer Nutzerprofile
- Erfüllung der Hinweispflicht
- Einräumen des Widerspruchsrechts
- Strikte Trennung von pseudonymen und personenbezogenen Daten
- Keine Verabeitung von IP-Adressen (ohne Einwilligung des Nutzers)
- Schriftliche Fixierung der Auftragsdatenverarbeitung zwischen Kunde und Anbieter
Rechtliche Grundentscheidungen für Online-Shops
Zielgruppe
- Verbraucher (Mehrwertsteuer-Hinweis, Widerrufsrecht etc.)
- Unternehmen (Nettopreise, andere AGB etc.)
- beides (nur mit 2 getrennten Shops sinnvoll machbar)
Versandkosten
- Die Versandkosten müssen vor der Bestellung, d. h. vor Einleitung des Bestellvorgangs, also noch vor dem Warenkorb, klar und deutlich mitgeteilt werden
- Bei Lieferung ins Ausland müssen für alle Länder, aus denen ein Kunde bestellen kann, die Versandkosten angegeben werden (abmahnfähig, da Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht).
Verbraucherschutz
Trotz EU gelten in jedem Land andere Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Kunde aus diesem Land bestellen kann (z. B. darf man für Belgien keine Vorkasse anbieten). 3 Möglichkeiten:
- Begrenzung des Liefergebiets auf ein Land (oder höchstens einige wenige Länder)
- Shopgestaltung anhand des höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus aller Länder (unwirtschaftlich)
- Unterscheidung in den AGB zwischen den verschiedenen Ländern (unpraktikabel)
Allgemeiner Hinweis auf Lieferfrist meist unzulässig
„Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie „in der Regel“, „meistens“ oder „unverbindlich“ seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden.“
Rücknahmepflichten von Shop-Betreibern
Das Wichtigste zur Rücknahme:
- Versandverpackungen gelten als Verkaufsverpackungen und müssen lizenziert sein. Daher müssen sich alle Internet-Händler zwingend mindestens einem der neun anerkannten Dualen Systeme anschließen und für die
Entsorgung der Verpackungen bezahlen. - Es besteht keine Hinweispflicht mehr auf die Rücknahme, auch die Verpackungen müssen nicht mehr gekennzeichnet sein.
- Nur Hersteller – also auch Shop-Betreiber, die Batterien direkt importieren – müssen sich bei der Stiftung GRS Batterien anmelden. Vertreiber – Händler, die Batterien an Endverbraucher verkaufen – müssen diverse
Hinweispflichten erfüllen sowie Batterien zurücknehmen und dem Rücknahmesystem zuführen. - Es ist ratsam, Kunden eine kostenfreie Rücksendung der Altbatterien anzubieten und dies in die Hinweispflichten aufzunehmen.
- Bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten sind nur Hersteller, also Shop-Betreiber, die direkt importieren, in der Pflicht. Sie müssen sich bei der Stiftung EAR anmelden.
Rechtliches für Social Networks
Laut Rechtsanwalt Rolf Albrecht ist auch in Social Networks von einer Impressumspflicht auszugehen. Da dafür in z. B. Facebook und Twitter keine speziellen Funktionen für Unternehmen bereitgestellt werden, ist darauf zu achten, dass Informationen und Kontaktmöglichkeiten anderweitig bereitgestellt werden, die einem Impressum entsprechen.
Auch warnt er vor der Verlockung Werbebotschaften per Direct Message zu verschicken. Hier gilt genauso wie bei Werbe-E-Mails, dass diese ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten rechtswidrig sind.
Dass für Links, die in Social Networks gepostet werden, die gleichen Regeln gelten wie bei Websites, ist mittlerweile gerichtlich bestätigt. Und dass das Urheberrecht bei der Verwendung fremder Bilder, und Grafiken in Facebook und Co. genauso zu beachten ist, dürfte nicht verwundern.
Rechte bei Software-Downloads einschränken
- Möglichkeit, Weiterverkauf per AGB auszuschließen
- Kein Widerrufsrecht, da bei Download keine Versiegelung möglich
- Kein Unterschied zum Kauf auf CD/DVD bei Recht auf Nacherfüllung oder Rücktritt vom Kauf bei Mängeln
Rechtliche Voraussetzungen für E-Mail-Marketing
Persönliche Einwilligung
- Ausdrückliche, vorherige und persönliche Einwilligung
- Bezug zur konkreten Werbeform, d. h. Aufklärung über Form und Inhalt der Werbemaßnahme
- Double-Opt-In zur Sicherstellung, dass Besteller = Empfänger