Korrekte Preisauszeichnung im Online-Shop

  • Für Endverbraucher muss bei jedem Produkt in unmittelbarer Nähe ein Endpreis angegeben sein, also der Preis inklusive Mehrwertsteuer. Auch der Hinweis auf Versandkosten muss dem Preis unmittelbar zugeordnet sein. Formulierungen wie „Preis auf Anfrage“ oder „Versandkosten auf Anfrage“ sind ebenso wenig zulässig wie Preisspannen.
  • Bei Waren, die nach Gewicht, Größe, Volumen et cetera verkauft werden, muss zwingend unmittelbar neben dem Endpreis der Grundpreis (je Kilogramm, Meter, Liter et cetera) angegeben werden.
  • Sonstige Preisbestandteile wie Überführungskosten, Zölle, Steuern oder Nachnahmegebühren
    müssen spätestens auf der Bestellseite so konkret wie möglich angegeben sein, pauschale Hinweise etwa auf Zölle
    reichen nicht aus. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, so ist über die zugrunde liegenden Regelungen zu informieren.
  • Preisgegenüberstellungen sind erlaubt, müssen aber klar definiert und dürfen nicht mehrdeutig sein. Wird mit durchgestrichenen Preisen geworben, muss klar sein, mit welchen Preisen verglichen wird.
  • Vorsicht bei Werbeaussagen mit Preisvorteil: Um Irreführung zu vermeiden, muss der Händler genau prüfen, was Konsumenten mit dem verwendeten Begriff verbinden.