Ein Gedanke zu „Rechtliche Voraussetzungen für E-Mail-Marketing“

  1. Fragen die der Artikel nicht beantwortet:
    1. Wie sieht die o. g. Aufklärung konkret aus?
    2. Auf welche Weise muss ich die Einwilligung nachweisen können?
    3. Muss die E-Mail-Adresse bei Abmeldung gelöscht werden oder sollte nur ein Abmeldevermerk gespeichert werden, um eine dauerhafte Dokumentation Einwilligung und Abmeldung zu haben?

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