Das Wichtigste zur Rücknahme:
- Versandverpackungen gelten als Verkaufsverpackungen und müssen lizenziert sein. Daher müssen sich alle Internet-Händler zwingend mindestens einem der neun anerkannten Dualen Systeme anschließen und für die
Entsorgung der Verpackungen bezahlen. - Es besteht keine Hinweispflicht mehr auf die Rücknahme, auch die Verpackungen müssen nicht mehr gekennzeichnet sein.
- Nur Hersteller – also auch Shop-Betreiber, die Batterien direkt importieren – müssen sich bei der Stiftung GRS Batterien anmelden. Vertreiber – Händler, die Batterien an Endverbraucher verkaufen – müssen diverse
Hinweispflichten erfüllen sowie Batterien zurücknehmen und dem Rücknahmesystem zuführen. - Es ist ratsam, Kunden eine kostenfreie Rücksendung der Altbatterien anzubieten und dies in die Hinweispflichten aufzunehmen.
- Bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten sind nur Hersteller, also Shop-Betreiber, die direkt importieren, in der Pflicht. Sie müssen sich bei der Stiftung EAR anmelden.