Rechtliches für Social Networks

Laut Rechtsanwalt Rolf Albrecht ist auch in Social Networks von einer Impressumspflicht auszugehen. Da dafür in z. B. Facebook und Twitter keine speziellen Funktionen für Unternehmen bereitgestellt werden, ist darauf zu achten, dass Informationen und Kontaktmöglichkeiten anderweitig bereitgestellt werden, die einem Impressum entsprechen.

Auch warnt er vor der Verlockung Werbebotschaften per Direct Message zu verschicken. Hier gilt genauso wie bei Werbe-E-Mails, dass diese ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten rechtswidrig sind.

Dass für Links, die in Social Networks gepostet werden, die gleichen Regeln gelten wie bei Websites, ist mittlerweile gerichtlich bestätigt. Und dass das Urheberrecht bei der Verwendung fremder Bilder,  und Grafiken in Facebook und Co. genauso zu beachten ist, dürfte nicht verwundern.

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