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Rechtliche Grundentscheidungen für Online-Shops

Zielgruppe
  • Verbraucher (Mehrwertsteuer-Hinweis, Widerrufsrecht etc.)
  • Unternehmen (Nettopreise, andere AGB etc.)
  • beides (nur mit 2 getrennten Shops sinnvoll machbar)
Versandkosten
  • Die Versandkosten müssen vor der Bestellung, d. h. vor Einleitung des Bestellvorgangs, also noch vor dem Warenkorb, klar und deutlich mitgeteilt werden
  • Bei Lieferung ins Ausland müssen für alle Länder, aus denen ein Kunde bestellen kann, die Versandkosten angegeben werden (abmahnfähig, da Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht).
Verbraucherschutz

Trotz EU gelten in jedem Land andere Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Kunde aus diesem Land bestellen kann (z. B. darf man für Belgien keine Vorkasse anbieten). 3 Möglichkeiten:

  • Begrenzung des Liefergebiets auf ein Land (oder höchstens einige wenige Länder)
  • Shopgestaltung anhand des höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus aller Länder (unwirtschaftlich)
  • Unterscheidung in den AGB zwischen den verschiedenen Ländern (unpraktikabel)

Widerrufrsrecht versus Rückgaberecht

  • Über das Widerrufsrecht in Kurzform auf der Bestellseite vor Bestellabgabe informieren, Verlinkung auf vollständige Belehrung
  • Belehrung in Textform muss dem Kunden spätesns bei Vertragsschluss vorliegen (meist Eingang der Bestellbestätigung per Mail)
  • Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums verwenden, Änderungen sorgfältig abwägen
  • Entweder über Wiedrrufs- oder über Rückgaberecht belehren, keine Vermischung der beiden Bestimmungen und der Begriffe
  • Enthält die Widerrufsbelehrung die 40-Euro-Klausel, muss der deren Gültigkeit auch in den AGB vereinbart werden
  • Zwischen der Belehrung für die Lierfung von Waren oder der für das Erbirgen von Diensleitungen unterscheiden; Hinweis auf Nichtbestehen bei bestimmten Waren wie z. B. schnell verderblicher oder entsiegelter Ware
  • Widerrufsrecht nicht auf originalverpackte oder unbenutzte Ware beschränken; unfreie Rücksendungen nicht ausschließen, Transportgefahr nicht auf den Verbraucher abwälzen
  • Widrrufsbelehrung nicht als Grafik oder kleine Scrollbox einbinden; erfolgt die Belehrung in Textform innnerhalb der AGB, muss diese hervorgehoben werden