Schlagwort-Archive: Versandkosten

Rechtliche Grundentscheidungen für Online-Shops

Zielgruppe
  • Verbraucher (Mehrwertsteuer-Hinweis, Widerrufsrecht etc.)
  • Unternehmen (Nettopreise, andere AGB etc.)
  • beides (nur mit 2 getrennten Shops sinnvoll machbar)
Versandkosten
  • Die Versandkosten müssen vor der Bestellung, d. h. vor Einleitung des Bestellvorgangs, also noch vor dem Warenkorb, klar und deutlich mitgeteilt werden
  • Bei Lieferung ins Ausland müssen für alle Länder, aus denen ein Kunde bestellen kann, die Versandkosten angegeben werden (abmahnfähig, da Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht).
Verbraucherschutz

Trotz EU gelten in jedem Land andere Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Kunde aus diesem Land bestellen kann (z. B. darf man für Belgien keine Vorkasse anbieten). 3 Möglichkeiten:

  • Begrenzung des Liefergebiets auf ein Land (oder höchstens einige wenige Länder)
  • Shopgestaltung anhand des höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus aller Länder (unwirtschaftlich)
  • Unterscheidung in den AGB zwischen den verschiedenen Ländern (unpraktikabel)

Konkretisierung zum Versandkostenhinweis vom BGH

1. Es ist ausreichend, wenn der Hinweis „zzgl. Versandkosten“ auf eine andere Seite verlinkt, auf der übersichtlich und detailliert die Berechnungsgrundlage der Versandkosten erläutert wird. Die tatsächliche Höhe der Versandkosten muss dann im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.

2. Testsiegel sind nur noch dann abmahnsicher, wenn

  • auf der Seite selbst im Artikeltext die Quelle beschrieben ist,
  • ein verlinktes Sternchen zur Quelle führt.

3. Die Verletzung das BDSG, bewertet das OLG Köln als Wettbewerbsverstoß, d. h. nicht nur die Aufsichtsbehörden, sondern auch die Konkurrenz kann tätig werden.

Versandkosten im Online-Shop

  • Versandkosten müssen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, ein völliger oder teilweiser Verzicht sowie das Festlegen von Pauschalen ist möglich.
  • Versandkosten müssen in genauer Höhe angegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, muss die Berechnungsgrundlage dargestellt werden.
  • Versandkosten müssen dem Preis unmittelbar zugeordnet sein, das heißt, sie müssen entweder direkt neben dem Preis stehen oder unmittelbar mit diesem verbunden sein, sei es durch einen Link oder einen Sternchenverweis.
  • Versandkosten müssen vor dem Einleiten des Bestellvorgangs ersichtlich sein, das heißt spätestens auf der Seite ausgewiesen werden, auf der der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt.
  • Bei Versand ins Ausland müssen die Versandkosten für jedes Land ausgewiesen werden, auf das der Shop ausgerichtet ist.