Rechtshinweise zu Newslettern und Twitter

  • E-Mail-Newsletter ohne Hinweis, wie man sich aus dem Verteiler wieder austragen kann, sind rechtswidrig.
  • Bei Direct Messages (DM) in Twitter gilt wie bei Newslettern auch: Der Empfänger muss dem Empfang von Werbebotschaften als DM vorher zugestimmt haben. Dass der Empfänger ein Follower des Twitter-Accounts des Unternehmens ist, reicht dafür nicht aus. Da es für DM kein Double-Opt-in-Verfahren gibt, kann vom Versand von Werbe-DMs nur abgeraten werden.