- E-Mail-Newsletter ohne Hinweis, wie man sich aus dem Verteiler wieder austragen kann, sind rechtswidrig.
- Bei Direct Messages (DM) in Twitter gilt wie bei Newslettern auch: Der Empfänger muss dem Empfang von Werbebotschaften als DM vorher zugestimmt haben. Dass der Empfänger ein Follower des Twitter-Accounts des Unternehmens ist, reicht dafür nicht aus. Da es für DM kein Double-Opt-in-Verfahren gibt, kann vom Versand von Werbe-DMs nur abgeraten werden.
Rechtshinweise zu Newslettern und Twitter
30. Mai 2010- Internet World BUSINESS: 10/10
- Seite: 36
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Schlagworte: Abmelden, Direct Message, Newsletter, Twitter
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