Archiv der Kategorie: B2B-Marketing

Produktbeschreibungen im Online-Shop

  • Die Produktbeschreibung muss die Ware in ihren wesentlichen Merkmalen vollständig, richtig und sachlich beschreiben. Wertmindernde Fehler sind zu nennen, Irreführung ist zu unterlassen.
  • Eine Aufteilung in eine übersichtliche Kurzfassung und eine ausführliche Langversion ist in aller Regel sinnvoll.
  • Bei Produkten, die einer Altersbeschränkung unterliegen, nur offiziell anerkannte Alterskontrollmechanismen
    verwenden.
  • Auf erweiterte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten bei bestimmten Produkten wie Lebensmitteln, Elektrogeräten, Batterien, Textilien, Heil- und Arzneimitteln achten. Werden solche Produkte angeboten: anwaltlichen Rat einholen.
  • Bei Bildern, Videos und Ähnlichem auf Marken- und Urheberrechte achten.
  • Multimediale Elemente sollte der Kunde selbst starten müssen und jederzeit stoppen können.

Rechtliche Irrtümer halten sich hartnäckig

Die wichtigsten Irrtümer:

  • Distanzierung von Links schützt: Geprüft werden muss vor Linksetzung immer, danach nicht mehr. Wird der Betreiber darauf aufmerksam gemacht, dass ein Link zu einer Seite mit rechtswidrigen Inhalten führt, muss er ihn nach Bekanntwerden sofort löschen.
  • Keine Kostenübernahme einer Abmahnung: Kosten müssen immer übernommen werden.
  • Steuernummer im Impressum: Ist nicht vorgeschrieben und erleichtert eher Ganoven das Handwerk
  • Telefonnummer ist nicht nötig: Nur dann, wenn es ein Kontaktformular gibt, bei dem der Absender innerhalb von 1 Stunde eine Antwort bekommt, sonst ist es keine „unmittelbare Kommunikation.“
  • Ohne Copyright-Vermerk kein Urheberrechtsschutz: Der Urheber hat unabhängig von einem Copyrighthinweis das Urheberrecht. (Anm. : Es gibt allerdings z. B. Designleistungen, die nicht die erforderliche Gestaltungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Da hilft auch kein Copyright-Zeichen.)
  • Mitarbeiterfotos gehören dem Betrieb: Vor der Veröffentlichung muss man die (schriftliche) Einwilligung des Mitarbeiters einholen. Handelt es sich um ein Fotografen-Bild ist zusätzlich zu klären, ob dem Mitarbeiter auch die Nutzungsrechte für die Verwendung im Internet übertragen wurden.
  • Der Firmensitz ist mein Gerichtsstand: Nein, denn wenn die Inhalt in ganz Deutschland abrufbar sind, können auch alle Gerichte angerufen werden – im Zweifel das, bei dem sich der Kläger die besten Chancen ausrechnet.

Versandkosten im Online-Shop

  • Versandkosten müssen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, ein völliger oder teilweiser Verzicht sowie das Festlegen von Pauschalen ist möglich.
  • Versandkosten müssen in genauer Höhe angegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, muss die Berechnungsgrundlage dargestellt werden.
  • Versandkosten müssen dem Preis unmittelbar zugeordnet sein, das heißt, sie müssen entweder direkt neben dem Preis stehen oder unmittelbar mit diesem verbunden sein, sei es durch einen Link oder einen Sternchenverweis.
  • Versandkosten müssen vor dem Einleiten des Bestellvorgangs ersichtlich sein, das heißt spätestens auf der Seite ausgewiesen werden, auf der der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt.
  • Bei Versand ins Ausland müssen die Versandkosten für jedes Land ausgewiesen werden, auf das der Shop ausgerichtet ist.