Archiv der Kategorie: Online-Marketing

Optimierung Shop-Startseite

SinnerSchrader über den Relaunch von ecco.com, der versucht eine Branding-Website mit einem Online-Shop zu verbinden: „Von zwischenzeitlich über acht Werbebotschaften [auf der Startseite] sind heute nur noch vier übrig; […] Aus Usabilitysicht sollte die Homepage nicht mehr scrollbar sein, weil die Nutzer ohnehin nicht scrollten, wenn die Inhalte nicht angeschnitten waren.“

Beachtenswert ist auch die Produktdetail-Seite, die extrem reduziert und damit ungewöhnlich klar und übersichtlich ist.

Social Media Marketing (Zitat des Tages)

„Kann SMM überhaupt nachhaltiges Unternehmenswachstum, eine effektivere Kundenbindung, eine höhere Transparenz sowie die Reputation eines Unternehmen steigern? Und die wohl wichtigste Frage für gewinnausgerichtete Unternehmen: Wie steigert SMM meinen Umsatz/Gewinn? Denn darum geht es letzlich. Alles andere wie Transparenz, Authentizität, Kundenbegeisterung, Kundenintegration usw. ist augenscheinlich nur Mittel zum Zweck.“

10 Trends im E-Mail-Marketing

  1. E-Mail ist das Kernstück des Marketingplans
  2. E-Mailmarketing und soziale Netzwerke begünstigen sich gegenseitig
  3. Zunahme des Mobile Marketing
  4. Verstärkte E-Maileinbindung durch Webanalyse
  5. Kunden erwarten relevante Kommunikation
  6. Zunahme von Transaktions-E-Mails
  7. Globalisierung des E-Mail-Marketings
  8. Schwerpunkt auf strategischer Kampagnenplanung
  9. Mehr Integration durch APIs
  10. Tests und immer wieder Tests

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Praxistipps/Zehn-Trends-im-E-Mailmarketing-Kombination-verschiedener-Disziplinen-ist-entscheidend

Globalisierung des E-Mail-Marketings

Konkretisierung zum Versandkostenhinweis vom BGH

1. Es ist ausreichend, wenn der Hinweis „zzgl. Versandkosten“ auf eine andere Seite verlinkt, auf der übersichtlich und detailliert die Berechnungsgrundlage der Versandkosten erläutert wird. Die tatsächliche Höhe der Versandkosten muss dann im Warenkorb gesondert ausgewiesen werden.

2. Testsiegel sind nur noch dann abmahnsicher, wenn

  • auf der Seite selbst im Artikeltext die Quelle beschrieben ist,
  • ein verlinktes Sternchen zur Quelle führt.

3. Die Verletzung das BDSG, bewertet das OLG Köln als Wettbewerbsverstoß, d. h. nicht nur die Aufsichtsbehörden, sondern auch die Konkurrenz kann tätig werden.

Produktbeschreibungen sind Verkaufsfaktor

Das wichtigste ist, die Zielgruppen der verschiedenen Produkte gut zu kennen. Ansonsten gilt:

Usability-Grunsätze einhalten
  • Kurze Sätze
  • Prominent platzierte Schlagworte
  • Aufzählungen
  • Unterteilung der Texte
Optimierung in vier Schritten
  • Consumer Benefit herausstellen
  • USP formulieren
  • Reason Why gründlich belegen (Studien!)
  • Tonalität anpassen

Internationalisierung von Websites

  • Benutzeroberfläche (Texte in Menüs, Button-Beschriftungen etc.): In Sprachdatei auslagern
  • Datenbankinhalte (die eigentlichen Seiten-Texte): Alle zu übersetzenden Felder müssen einmal pro Sprache vorliegen
  • Formatierungen (Datums- und Zahlenwerte): Pear-Bibilothek I18N nutzen
  • Sprachwahl beim Aufruf: Content Negotiation (Benutzer bekommt die Seite in der Sprache seines Betriebssystems oder Browsers angezeigt)

Viewport-Größe

Auflösung != Desktopgrösse != Browserfenstergrösse != Viewport (Anzeigebereich)

Google weiß noch ein bisschen mehr, nicht nur welches die im Moment am weitesten verbreitete Bildschirmauflösung ist, sondern wie groß die User ihr Browserfenster ziehen. Hilfreich ist, dass man für eigene Websites sofort prüfen kann, wie viel Prozent der Besucher ungefähr die einzelnen Seiteninhalte sehen:

browsersize.googlelabs.com

Hilfreiche Verkaufsfunktionen und Kennziffern

Top 11 der Verkaufsfunktionen

  1. Merkzettel
  2. Nachverfolgung der Bestellung
  3. Lieferterminvereinbarung
  4. Hinweis auf verschlüsselten Bestellvorgang
  5. Darstellung von Rabatten im Warenkorb
  6. Telefonnummer für Hilfe beim Bestellen
  7. Löschen Gesamtwarenkorb
  8. Rabatte für bestimmte Bezahlverfahren
  9. Bestellstatus-Mail
  10. Geschenkservice
  11. Retourenanmeldung

Quantitative Controlling-Kennzahlen

  • Visits
  • Am häufigsten aufgerufene Seite

Qualitative Controlling-Kennzahlen (Wirtschaftlichkeit)

  • Kosten pro Bestellung
  • Kosten pro Neukunde
  • Konversionsrate

Widerrufrsrecht versus Rückgaberecht

  • Über das Widerrufsrecht in Kurzform auf der Bestellseite vor Bestellabgabe informieren, Verlinkung auf vollständige Belehrung
  • Belehrung in Textform muss dem Kunden spätesns bei Vertragsschluss vorliegen (meist Eingang der Bestellbestätigung per Mail)
  • Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums verwenden, Änderungen sorgfältig abwägen
  • Entweder über Wiedrrufs- oder über Rückgaberecht belehren, keine Vermischung der beiden Bestimmungen und der Begriffe
  • Enthält die Widerrufsbelehrung die 40-Euro-Klausel, muss der deren Gültigkeit auch in den AGB vereinbart werden
  • Zwischen der Belehrung für die Lierfung von Waren oder der für das Erbirgen von Diensleitungen unterscheiden; Hinweis auf Nichtbestehen bei bestimmten Waren wie z. B. schnell verderblicher oder entsiegelter Ware
  • Widerrufsrecht nicht auf originalverpackte oder unbenutzte Ware beschränken; unfreie Rücksendungen nicht ausschließen, Transportgefahr nicht auf den Verbraucher abwälzen
  • Widrrufsbelehrung nicht als Grafik oder kleine Scrollbox einbinden; erfolgt die Belehrung in Textform innnerhalb der AGB, muss diese hervorgehoben werden

Web-Trends 2010

  • Integration von Social-Media-Feeds auf der eigenen Website
  • Visualisierung von Informationen
  • Surfen außerhalb des Browsers mit Tools wie TweetDeck, Mobile Devices oder Spielkonsolen
  • Augmented Reality
  • Handlungsräume statt Oberflächen
  • Professionelle Flash-Entwicklungsumgebungen
  • Cloud Computing
  • Protoyping
  • „Outernet“, also Nutzung des Internets im Alltag (Mobile Web, Location based, RFID, Barcodes, QR-Codes, Bilderkennung, Sensoren)
  • Mobile Apps

Korrekte Preisauszeichnung im Online-Shop

  • Für Endverbraucher muss bei jedem Produkt in unmittelbarer Nähe ein Endpreis angegeben sein, also der Preis inklusive Mehrwertsteuer. Auch der Hinweis auf Versandkosten muss dem Preis unmittelbar zugeordnet sein. Formulierungen wie „Preis auf Anfrage“ oder „Versandkosten auf Anfrage“ sind ebenso wenig zulässig wie Preisspannen.
  • Bei Waren, die nach Gewicht, Größe, Volumen et cetera verkauft werden, muss zwingend unmittelbar neben dem Endpreis der Grundpreis (je Kilogramm, Meter, Liter et cetera) angegeben werden.
  • Sonstige Preisbestandteile wie Überführungskosten, Zölle, Steuern oder Nachnahmegebühren
    müssen spätestens auf der Bestellseite so konkret wie möglich angegeben sein, pauschale Hinweise etwa auf Zölle
    reichen nicht aus. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, so ist über die zugrunde liegenden Regelungen zu informieren.
  • Preisgegenüberstellungen sind erlaubt, müssen aber klar definiert und dürfen nicht mehrdeutig sein. Wird mit durchgestrichenen Preisen geworben, muss klar sein, mit welchen Preisen verglichen wird.
  • Vorsicht bei Werbeaussagen mit Preisvorteil: Um Irreführung zu vermeiden, muss der Händler genau prüfen, was Konsumenten mit dem verwendeten Begriff verbinden.

Datenschutzbeauftragter und Datenschutzerklärung

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, sobald 10 oder mehr Personen personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch bei weniger als 10 Personen, sofern es das Unternehmen auf dem Gebiet der Marktforschung oder des Adresshandels tätig ist. Gezählt werden alle Personen, unabhängig davon ob sie festangestellte oder freie Mitarbeiter sind.

Für die Datenschutzerklärung ist wichtig:

  • Eigener Menüpunkt (Sie darf nicht in den AGB „versteckt“ werden.)
  • Wer erhebt Daten? (Name, Art der Tätigkeit und Kontaktdaten des Unternehmens)
  • Welche Daten werden erhoben? (Anonyme Daten wie Browserversion etc. ohne, personenbezogene zwingend mit Einwilligung des Users)
  • Hinweis, dass Zweck der Erhebung personenbezogener Daten rein zur Vertragsabwicklung (Falls Weitergabe z. B. zur Bonitätsprüfung, dann muss auch dies erwähnt werden)
  • Datensicherheit: Hinweis auf Art und Vorteile einer SSL-Verschlüsselung, Hinweis auf Schutz des Rechners des Betreibers vor Zugriffen Dritter
  • Hinweis auf Auskunftsrecht
  • Nennung des Datenschutzbeauftragten
  • Hinweis, falls Cookies verwendet werden
  • Hinweis auf Analysetools (auch wenn es nicht GoogleAnalytics ist)